Altsparergesetz

Altsparergesetz
Gesetz i.d.F. vom 1.4.1959 (BGBl I 170) m.spät.Änd., brachte für die vom 1.1.1940 bis zur  Währungsreform durchgehaltenen Sparanlagen eine erhöhte Umstellung auf insgesamt 20 Prozent. Zu den Altsparanlagen gehören auch Bausparguthaben, Pfandbriefe u.a. Der Anspruch auf die erhöhte Entschädigungsgutschrift richtet sich grundsätzlich gegen den  Ausgleichsfonds und wird ab 1.1.1953 mit 4 Prozent verzinst.

Lexikon der Economics. 2013.

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